Existensgruendung

 

Die Wahl der Rechtsform bei einer Gewerbegründung

Bei der Existenzgründung sind sich viele unsicher, welche Rechtsform sie für ihr Unternehmen wählen soll. Dabei bereitet auch das mangelnde Wissen über die Grundvoraussetzungen sowie Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform Probleme.

Rechtsformen für Ein-Personen-Gründer

Bei der Gewerbegründung eines Einzelunternehmens, einer Ein-Personen-GmbH oder einer Ein-Personen-AG braucht man nur einen einzigen Gründer. Allerdings sollte man bedenken, dass man als Alleiniger bei einem Einzelunternehmen sowohl mit seinem Betriebs- als auch mit seinem Privatvermögen haftet. Jedoch bestehen wesentliche Vorteile darin, dass man das Startkapital schnell zusammen hat und alleine dazu befähigt ist, Entscheidungen zu treffen. Mehr Infos zum Einzelunternehmer

 Rechtsformen für Personengesellschaften

Neben der Möglichkeit, ein Einzelunternehmen zu führen, kann man sich auch mit mehreren Gesellschaftern zusammen tun und eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, eine Kommanditgesellschaft, eine Offene Handelsgesellschaft, eine Partnergesellschaft oder eine GmbH & Co. KG gründen. Wie auch beim Einzelunternehmen haften die Gesellschafter hier auch mit ihrem Privatvermögen. Als Vorteil angesehen werden kann, dass die Aufbringung eines Mindestkapitals nicht erforderlich ist. Mehr Infos zur Personengesellschaft

Rechtsformen für Kapitalgesellschaften

Entschiedet man sich dafür, eine Kapitalgesellschaft ins Leben zu rufen, müssen die jeweiligen Gesellschafter und Aktionäre nur mit ihrer Einlage und nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Verschiedene Aktionäre finanzieren dem Gründer zwar den Einstieg in die Existenzgründung, haben bei geschäftlichen Entscheidungen allerdings keinerlei Befugnisse. Als Kapitalgesellschaft kann man sich für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, für eine Aktiengesellschaft oder für eine Private Company Limited by Shares entschieden. Mehr Infos zur Kapitalgesellschaft

Was die Entscheidung beeinflusst

Bevor man sich für eine Rechtsform entschiedet, sollte man alle Vor- und Nachteile bedenken und auch das Ziel, welches man mit der Gründung des Unternehmens verfolgt, nicht aus den Augen lassen. Als kleine Hilfe kann man einen Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultieren. Jedoch kann man später auch noch seine Rechtsform ändern.

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