Existensgruendung

 

Anmeldung eines Gewerbes bei einer Neugründung

Laut Gesetz ist jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dem zuständigen Finanzamt mit zu teilen. Bei vielen Existenzgründungen ist aber auch die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich.

Wer ein Gewerbe anmelden muss

Normalerweise muss jedes Gewerbe oder jeder Gewerbebetrieb angemeldet werden, unabhängig, welcher Rechtsform dieses Unternehmen angehört. Von der Gewerbepflicht ausgenommen sind Freiberufler, wie Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler und Schriftsteller – außer, sie gründen eine GmbH und sind dadurch anmeldepflichtig. Grundsätzlich melden sich Freiberufler nicht bei der Gemeinde an sondern teilen nur dem Finanzamt (innerhalb eines Monats) mit, dass Sie eine freiberufliche Tätigkeit begonnen haben. Diese Anmeldung kann formlos erfolgen. Auch Wissenschaftler sowie Land- und Forstwirte müssen kein Gewerbe anmelden.

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Bei einigen Tätigkeiten muss man sich zuvor eine Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung einholen. Hierbei wird dann überprüft, ob dem Antrag statt gegeben werden kann. Kriterien hierfür sind die persönliche Zuverlässigkeit, bei der man sich auch auf das polizeiliche Führungszeugnis beruft, die sachlichen Voraussetzungen, bei denen man einen Nachweis der Leistungsfähigkeit bringen muss, und die fachliche Voraussetzungen, bei welcher man sich auf die Qualifikationen beruft und darauf achtet, ob der Antragsteller eine Aus-, Weiterbildung oder ein Studium in dieser Branche absolviert hat. Bei welchen Berufssparten man einen Antrag stellen muss, erfährt man bei der Industrie- und Handelskammer.

Gründer von Handwerksunternehmen müssen eine Meisterprüfung abgelegt haben

Vorsicht geboten ist bei der Gründung eines handwerklichen Betriebes. Um diesen gründen zu können, muss man zuvor eine Meisterprüfung auf diesem Gebiet abgelegt haben. Wählt man als Rechtsform eine GmbH, genügt es, wenn der technische Betriebsführer eine Meisterprüfung absolviert hat.

Vorgang der Gewerbeanmeldung

Meldet man bei der zuständigen Behörde ein Gewerbe an, werden sowohl das Finanzamt, als auch die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die IHK und das Handelsregistergericht davon in Kenntnis gesetzt. Dennoch empfiehlt es sich, mit diesen Institutionen selbst Kontakt aufzunehmen. Die Anmeldung muss bei der Gemeinde erfolgen in der das Gewerbe seinen Sitz hat. Eine Anmeldung soll gleichzeitig mit Betriebsbeginn erfolgen.

Bei der Anmeldung selbst muss man einen Personalausweis oder Reisepass und eine Erlaubnis zur Gewerbegründung, wenn erforderlich, vorlegen. Ausländische Staatsangehörige müssen zudem eine Aufenthaltsgenehmigung mitbringen.

Nachdem das Finanzamt über die Gewerbegründung informiert wurde wird eine Steuernummer zugeteilt und eventuell eine Steuervorauszahlung festgesetzt.

 

[Home] [Ablauf] [Gewerbeanmeldung] [Rechtsform] [Einzelunternehmer] [Personengesellschaft] [Kapitalgeselschaft] [Gewerbesteuer] [Impressum]