Existensgruendung

Gewerbesteuer für Unternehmer

Gewerbesteuer für freie Berufe

Freiberuflich Tätige (erzieherische, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und wissenschaftlich ausgeübte Tätigkeiten wie auch selbständig ausgeübte Berufe wie Arzt, Rechtsanwalt, Journalist oder Übersetzer) unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Gewinne und Verluste werden normalerweise mittels Einnahmenüberschussrechnung berechnet.

Gewerbesteuer für gewerblich Tätige

Gewerblich Tätige (kein freier Beruf oder in der Land- oder Forstwirtschaft), beispielsweise Einzelhändler, Handelsvertreter, Handwerker und Taxifahrer müssen Gewerbesteuer entrichten sofern die Freibeträge überschritten werden. Ein Anrechnung auf die Einkommenssteuer ist möglich. Gewinne und Verluste werden normalerweise mittels Betriebsvermögensvergleich berechnet.

Gewerbesteuer nach Rechtsform

Gewerbesteuer für gewerbliche Einzelunternehmer

Gewerbesteuer muss bezahlt werden. Es gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro zudem erfolgt die Berechnung der Gewerbesteuer mittels Staffeltarif (die Steuermesszahl erhöht sich um 1 Prozent je 12.000 Euro bis 5 Prozent erreicht sind).

Gewerbesteuer für Personengesellschaften

Auch die Personengesellschaft ist Gewerbesteuerpflichtig, jedoch gibt es auch den Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro und den Vorteilhaften Staffeltarif.

Gewerbesteuer für Kapitalgesellschaften

Die Kapitalgesellschaft ist voll Gewerbesteuerpflichtig. Es gibt keinen Freibetrag und keinen Staffeltarif.

Berechnung der Gewerbesteuer

Zunächst wird mittels der Gewerbesteuermesszahl (auch als Steuermesszahl bezeichnet) der Gewerbesteuermessbetrag (auch als Steuermessbetrag bezeichnet) errechnet. Für Kapitalgesellschaften gilt 5 Prozent, ansonsten den Freibetrag und Staffeltarif beachten. Auf den errechneten Steuermessbetrag wird dann der Hebesatz (mindestens 200%) der einzelnen Gemeinde (in der man gemeldet ist) angewendet. So dass sich beispielsweise bei einem Einzelunternehmer folgende Berechnung ergibt: Der Gewerbeertrag beträgt 30.000 Euro: 30.000 - 24.500 (Freibetrag) = 5500 => 55 (Steuermessbetrag, 1%) * 3,5 (bei unterstelltem Hebesatz von 350%) => 192,50 Euro. Die Gewerbesteuer beträgt in unserem Beispiel 192,50 Euro.

 

 

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