Einzelunternehmer - Der Weg zum Einzelunternehmen
Als Einzelunternehmer gelten Personen die eine freiberufliche oder andere selbständige Tätigkeit beginnen oder allein einen gewerblichen Betrieb eröffnen.
Gesellschaftsvertrag für Einzelunternehmer
Ein Gesellschaftsvertrag wird nicht benötigt.
Handelsregisteranmeldung für Einzelunternehmer
Eine Handelsregisteranmeldung wird nur als Kaufmann benötigt. Als Kaufmann gilt wer ein Handelsgewerbe betreibt. Als Handelsgewerbe gilt, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise geführten Geschäftsbetrieb erfordert. Wer als Einzelunternehmer nicht als Kaufmann gilt, fällt in die Kategorie der Kleingewerbetreibenden, die keine Handelsregisteranmeldung benötigen. Alle Kleingewerbetreibenden haben aber die Möglichkeit des freiwilligen Erwerbes des Kaufmannseigenschaft (dies geschieht mittels der eben besprochenen Handelsregistereintragung).
Gewinnermittlung für Einzelunternehmer
Beim Kaufmann geschieht die Gewinnermittlung mittels Betriebsvermögensvergleich - dazu ist eine Doppelte Buchführung allerdings unerlässlich. Andernfalls reicht eine Einnahmeüberschussrechnung.
Haftung für Einzelunternehmer
Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Einkommenssteuer für Einzelunternehmer
Der Einzelunternehmer ist Einkommenssteuerpflichtig, dazu wird der Gewinn bzw. Verlust des Einzelunternehmens in seiner eigenen Steuererklärung angegeben.
Ergänzung: Beachten Sie auch unsere Informationen zur Gewerbesteuer und Gewerbeanmeldung.
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