Gründung einer Personengesellschaft
Dem Bereich Personengesellschaften werden zugeordnet: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR); Kommanditgesellschaft (KG) und Offene Handelsgesellschaft
Gesellschaftsvertrag bei einer Personengesellschaft
Im Normalfall wird der Gesellschaftsvertrag schriftlich abgefasst und unterzeichnet
Handelsregisteranmeldung einer Personengesellschaft
Eine Handelsregisteranmeldung ist vorgeschrieben - eine vertretungsberechtigte Person ist bei OHG und KG zwingend erforderlich.
Gewinnermittlung bei einer Personengesellschaft
Im Normalfall geschieht die Gewinnermittlung mittels Betriebsvermögensvergleich - dazu ist eine Doppelte Buchführung unerlässlich. Andernfalls reicht eine Einnahmeüberschussrechnung.
Haftung bei einer Personengesellschaft
Hier wird unterschieden: Jeder vollhaftende Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen. Kommanditisten haften nur bis zur Höhe der jeweiligen Einlage
Einkommenssteuer bei einer Personengesellschaft
Da die Personengesellschaft selbst nicht steuerpflichtig ist, wird der Gewinn bzw. Verlust der Gesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt die diesen in der eigenen Steuererklärung angeben müssen.
Ergänzung: Gehälter für tätige Gesellschafter sind nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Beachten Sie auch unsere Informationen zur Gewerbesteuer und Gewerbeanmeldung.
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